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Flächennutzungsplan - Fortschreibung

Bitte nehmen Sie sich zur Einstimmung in das Thema zunächst Zeit für die „FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten (PDF)“ zum Flächennutzungsplan (FNP).

Aktueller Verfahrensstand der FNP-Fortschreibung

Nachdem die Fortschreibung des Flächennutzungsplans am 15.11.2017 mit dem Einleitungsbeschluss durch den Stadtrat beschlossen wurde (siehe Amtsblatt 50/17 [PDF]), liegt ein Planungsstand „Vorentwurf“ vor. Dieser besteht aus den folgenden Planbestandteilen:

  • Planteil
  • Begründung
  • Umweltbericht

Die frühzeitige Beteiligung zum Planungsstand „Vorentwurf“ erfolgte vom 20.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023 (Phase 1). Der Öffentlichkeit wurde in diesem Zeitraum Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlage können Sie im Amtsblatt 06/23 (PDF) einsehen.

Aktuell erfolgt die Erarbeitung des „Entwurfs“ der FNP-Fortschreibung.

Nächster Schritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange zum FNP-„Entwurf“ (Phase 2). Diese wird u.a. im Amtsblatt der Stadt Jena öffentlich bekannt gemacht.

Bitte verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte und die „Etappen der Fortschreibung (PDF)“.

Pflicht zur Aufstellung und Fortschreibung des FNP

Die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans gehört gemäß § 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Der seit 2006 wirksame Flächennutzungsplan (FNP-2006) wird fortgeschrieben, da sich die Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung und die Planungsziele stetig weiter entwickeln. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer langfristigen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Wohnraumversorgung Jenas, der Sicherung als Wirtschaftsstandort und der Folgen klimatischer Veränderungen.

Veränderung zur FNP-Aufstellung 2006

Im Zeitraum der Aufstellung des FNP-2006 wurde mit der Haushalts- und Bevölkerungsprognose 2003 noch von einer rückläufigen Einwohnerentwicklung ausgegangen. Seitdem hat sich Jena von einer schrumpfenden hin zu einer wachsenden Stadt entwickelt. Mit der Haushalts- und Bevölkerungsprognose 2014 und auch mit der aktuellen Prognose 2019 wird für Jena positive Entwicklungstendenzen vorausgesagt. Bei der FNP-Fortschreibung wird aufgrund der dynamischen Entwicklung im Oberzentrum Stadt Jena insofern auch die Ausweisung von neuen Bauflächen zu berücksichtigen sein. Auf Grund des begrenzten Flächenangebotes in Jena ist ein strategisch sinnvoller Umgang mit den Flächen erforderlich. Hier sind Prioritäten zu setzen für eine nachhaltige ökonomische und soziale Entwicklung unter der Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen.

Zusammenführung der fachlichen Entwicklungsplanungen

Basis für die FNP-Fortschreibung sind die verschiedenen fachlichen Entwicklungsplanungen der Stadt. Diese wurden auf Grundlage der aktuellen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose in den vergangenen Jahren aktualisiert und mehrheitlich mit Stadtratsbeschlüssen untersetzt.

Zudem liegen mit dem in einem breit angelegten Abstimmungsprozess aufgestellten und mit Stadtratsbeschluss untersetzten „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Jena.2030+“ (ISEK) ressortübergreifende Leitlinien für die zukünftige Stadtentwicklung vor. Entsprechende Empfehlungen zur Anpassung des Flächennutzungsplans wurden im ISEK zusammengestellt und dienen als eine Grundlage für dessen Fortschreibung.

Eine Auswahl wichtiger Grundlagen und Fachplanungen finden sie hier:

 

Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch (BauGB)

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der formalen Verfahrensschritte nach Baugesetzbuch (BauGB) in den Fortschreibungsprozess eingebunden. Nach bundeseinheitlich vorgegebenem Verfahren haben Öffentlichkeit bzw. beteiligte Behörden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens in (mindestens) zwei unterschiedlichen Verfahrensschritten die Möglichkeit, sich zu  äußern:

  • Phase 1: Frühzeitige Beteiligung zum Planungsstand „Vorentwurf“ [§ 3 Abs. 1 BauGB] bzw. [§ 4 Abs. 1 BauGB]
  • Phase 2: Öffentliche Auslegung des „Entwurf“ [§ 3 Abs. 2 BauGB] bzw. [§ 4 Abs. 2 BauGB]
Stufe 1

In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürgerinnen und Bürger über die Planungsabsichten informiert. Mit dem „Vorentwurf“ werden die Ziele und Zwecke der Planung hinsichtlich der räumlichen Entwicklung der Stadt aufgezeigt. Hierzu wird der Vorentwurf öffentlich ausgelegt. Die Art und Weise der frühzeitigen Unterrichtung wird im Amtsblatt angekündigt. Weitere Informationen sind auch im Internet verfügbar. Die Bürgerinnen und Bürger haben innerhalb des Offenlagezeitraumes die Möglichkeit, Äußerungen zum Vorentwurf abzugeben. Den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Alle eingegangenen Äußerungen werden fachlich daraufhin geprüft, in welcher Form bzw. in welchem Umfang sie in die weitere Planbearbeitung einfließen können. Im Ergebnis dieses Prüfprozesses entsteht der Plan-„Entwurf“ (Stufe 2). Eine Information über das Prüfergebnis bzw. über die Art der Berücksichtigung sieht das Gesetz im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Stufe 1) nicht vor. Wir empfehlen Ihnen daher, das weitere Planverfahren zu verfolgen *.  Bitte prüfen Sie insbesondere den gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegten Plan-„Entwurf“ (Stufe 2). Sie haben damit erneut die Gelegenheit, sich bei Bedarf zu äußern.

Stufe 2

In der zweiten Stufe der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird der „Entwurf“ des Flächennutzungsplans öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Weitere Informationen sind auch im Internet verfügbar. Während der Frist der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen zum Entwurf vorbringen. Den beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Alle Äußerungen zum „Entwurf“ (Stufe 2) werden wiederum in einem umfangreichen und komplexen Verfahrensprozess fachlich daraufhin geprüft, in welcher Form bzw. in welchem Umfang sie in die weitere Planbearbeitung einfließen können.

Das Ergebnis der Prüfung wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt; der Stadtrat wägt die öffentlichen und privaten Belange ab (Abwägungsbeschluss). Das Ergebnis der Abwägung wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitgeteilt. Je nach Umfang und Komplexität des Aufstellungsverfahrens kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.

* Hinweise

Die Daten öffentlicher Auslegungen werden im Amtsblatt der Stadt Jena bekannt gemacht. Ebenso werden die Tagesordnungen des Stadtrates regelmäßig im Amtsblatt veröffentlicht. Das Amtsblatt kann auf der städtischen Webseite abgerufen werden. Den Sitzungskalender des Stadtrates inklusive aller Tagesordnungen  finden Sie hier.

Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten können Sie diesem Dokument entnehmen: Informationspflicht nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (PDF).

Wann kann ich mich beteiligen?

Aktuell findet keine Beteiligung statt.

Der Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zum Planungsstand „Vorentwurf“ (Beteiligungsphase 1) endete am 31.03.2023. Die Öffentliche Auslegung zum „Entwurf“ (Beteiligungsphase 2) wird u. a. im Amtsblatt der Stadt Jena öffentlich bekannt gemacht.

Standort

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