Überblick Sanierungsgebiete
Sanierungsgebiet „Modellvorhaben der Stadterneuerung“ (Sanierung Altstadt)
- Gebietsgröße: 75,442 ha
- Teilgebiet I „Mittelalterliche Altstadt“ – Satzungsbeschluss: 10.07.1991
- Teilgebiet II „Südliche Innenstadt“ – Satzungsbeschluss: 15.01.1992
- Teilgebiet III „Westliche Innenstadt“ – Satzungsbesschluss: 15.01.1992
- Teilgebiet IV „Nördliche Innenstadt“ – Satzungsbeschluss: 15.01.1992 (aufgehoben am 31.12.2021)
- Teilgebiet V „Steinweg / Inselplatz“ – Satzungsbeschluss: 12.06.1991
- Teilgebiet V a „Steinweg / Inselplatz“ + Teilgebiet V b „Steinweg / Inselplatz“ – Satzungsbeschluss: 18.02.1998
- Teilgebiet VI „Saaleufer“ (Ergänzungsgebiet) – Satzungsbeschluss: 25.05.2009
- Durchführungsfrist: 31.12.2031
Schwerpunkte der Sanierung:
- Erhaltung und umfassende Sanierung der historischen Bausubstanz in der Altstadt
- Instandsetzung, Modernisierung und behutsame Ergänzung von Neubau im historischen Kontext
- Herstellung und Neugestaltung von öffentlichen Straßen, Plätzen und Freiräumen
- Beseitigung stadtstruktureller Mängel und Missstände, wie Baulücken und Brachflächen
- Stärkung der Innenstadt als Wohnstandort sowie Verbesserung des Wohnumfeldes u. a. durch Schaffung von wohnungsnahen Freiräumen
- Erhalt und Entwicklung des denkmalgeschützten Volksparks Oberaue mit den Teilbereichen „Paradies“, „Rasenmühleninsel“ und „Landfeste“ als innerstädtische Erholungsräume
- Verbesserung der Erlebbarkeit der Saale
- Ausbau und Verbesserung des Fußweg- und Radnetzes
Zur Präzisierung der Sanierungsziele wurde für das Sanierungsgebiet „Modellvorhaben der Stadterneuerung Jena“ ein Rahmenplan (Beschluss 13.01.1993) erarbeitet. Die darin enthaltenen Sanierungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die Erteilung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB). Seit 1991 ist das Sanierungsgebiet in einem Förderprogramm.
Sanierungsgebiet „Sophienstraße“
- Gebietsgröße: 14,4 ha
- Satzungsbeschluss: 10.07.1991 / 03.06.1992
- Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz
- Durchführungsfrist: 31.12.2026
Das „Damenviertel“ ist ein geschlossenes, beinahe unversehrt erhaltenes Gründerzeitgebiet, welches in seiner Gesamtheit als Denkmalensembles gemäß § 2 (2) ThürDSchG unter Denkmalschutz steht.
Schwerpunkte der Sanierung:
- Instandsetzung und Modernisierung der gründerzeitlichen Gebäude
- Aufwertung des privaten und öffentlichen Wohnumfeldes
- Reduzierung des Verkehrs
- Neuordnung des ruhenden Verkehrs
- Erneuerung von Straßen- und Freiräumen sowie der technischen Infrastruktur
Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“
- Gebietsgröße: 15,7 ha
- Satzungsbeschluss: 05.04.2017
- Förderprogramm: Stadtumbau Aufwertung
- Durchführungsfrist: 31.12.2032
Die westliche Innenstadt ist geprägt von gründerzeitlichen Wohnquartieren, kulturellen Einrichtungen wie dem Volkshaus und dem Optischen Museum sowie dem Standort „Bachstraße“ des Universitätsklinikums Jena. In den letzten Jahren wurden klinische Nutzungen am Hauptstandort in Jena-Lobeda gebündelt, so dass mehrere Gebäuden und Flächen ihre ursprüngliche Funktion verloren haben. Um langfristig Leerstand zu vermeiden, möchte die Stadt Jena deshalb die Voraussetzungen für eine zügige Umnutzung und städtebauliche Weiterentwicklung des Teilbereichs schaffen.
Schwerpunkte der Sanierung:
- Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung der vorhandenen baulichen Struktur
- Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung
- städtebauliche Neuordnung und Wiedernutzung (Konversion) des Teilbereichs „Bachstraße“ (Klinik)
- Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen,
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen
- Öffnung des Teilbereichs „Bachstraße“ (Klinik) zum umgebenden Stadtraum
Ein Rahmenplan zur Präzisierung der Sanierungsziele und Einzelvorhaben für das Sanierungsgebiet ist aktuell in Arbeit.
Sanierungsgebiet „Karl-Liebknecht-Straße“
- Gebietsgröße: 36,3 ha
- Satzungsbeschluss: 10.07.1991
- Ergänzungsgebiet Teilgebiet „Gries“ (7,6 ha) – Satzungsbeschluss: 08.06.2011
- Durchführungsfrist: 31.12.2031
Mit dem Anschluss des „Ergänzungsgebietes Gries“ an das Sanierungsgebiet soll eine funktionale, räumliche und gestalterische Aufwertung des Gebietes als stadtnaher Grünraum erfolgen.
Schwerpunkte der Sanierung:
- Herstellung und Neugestaltung von Straßen, Plätzen und Freiräumen
- Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
- Beseitigung stadtstruktureller Mängel (z. B. Baulücken und Brachflächen)
- Erneuerung und Errichtung von Spielplätzen
- Schaffung von wohnungsnahen Freiräumen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- Freilegung von Grundstücken (Rückbau)
- Verlagerung störender Betriebe
- Neuordnungsbereich „Gries“:
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der räumlichen Situation an der Griesbrücke
- Erneuerung / Ergänzung des Rad- und Fußnetzes
- Einordnung eines Aufenthaltsbereiches mit Zugang zum Wasser an der Griesbrücke
- Schaffung eines stadtnahen attraktiven Grün-und Freizeitraumes für die Familien
Im Rahmenplan „Karl-Liebknecht-Straße“ (Beschluss 17.04.1996) wurden die Sanierungsziele für das Gebiet präzisiert. Er bildet die Grundlage für die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigungen nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB). Für das Ergänzungsgebiet „Gries“ wurde am 08.06.2011 ein Rahmenplan beschlossen.
Sanierungsgebiet „Gewerbegebiet Unteraue“
- Gebietsgröße: 54 ha
- Sanierungssatzung: 29.07.1992
- Förderprogramm: Stadtumbau Aufwertung
- Durchführungsfrist: 31.12.2026
Hauptaufgabe ist die Reaktivierung des stadtnahen gut erschlossenen, jedoch von erheblichen Mängeln und Missständen gekennzeichneten Gewerbegebietes.
Schwerpunkte der Sanierung:
- Grundhafter Ausbau des Straßenverkehrsnetzes mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung und Reduzierung des Durchgangsverkehrs
- Neuansiedlung von Handwerks- und Gewerbebetrieben im nördlichen Teil des Gebietes
- Neuordnung von Grundstücken des ehemaligen Gas- und Heizkraftwerkes, Altlastensanierung
- Sanierung des Industriedenkmals Umspannwerk IMAGINATA
- Weiterentwicklung des Gebietes südlich der Schlachthofstraße zu einem attraktiven Misch- und Wohngebiet
Im Rahmenplan (Beschluss 18.12.1996) wurden die Sanierungsziele für das Gebiet präzisiert.
Sanierungsgebiet „Zwätzen“
- Gebietsgröße: 29,45 ha
- Sanierungssatzung: 25.08.2010 / 29.02.2012 (vereinfachtes Verfahren)
- Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz
- Durchführungsfrist: 31.12.2025
Mit Hilfe von Fördermitteln soll der historische Ortskern „Zwätzen“ in seiner dörflich geprägten Struktur erhalten und als Wohnstandort gestärkt werden. Zur Wahrung des Ortsbildes ist die Sanierung und Umnutzung des Alten Guts von großer Bedeutung.
Schwerpunkte der Sanierung:
- Erhaltung der besonderen Eigenart der dörflich geprägten, gemischt genutzten Bereiche
- Erhaltung und Sanierung von ortsbildprägenden Einzelgebäuden, Gebäudeensemble und Baudenkmalen (insbesondere das „Alte Gut“)
- Stärkung der Wohnnutzung
- Verbesserung der Aufenthaltsfunktion der dörflich geprägten Platzräume
- Aufwertung der Straßenräume