Flächennutzungsplan - wirksam
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das gesamte Stadtgebiet Jena die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung für einen Planungshorizont von ca. 15 Jahren flächendeckend dar und wird durch Änderungsverfahren aktuell gehalten. Er ordnet den Flächenbedarf für die einzelnen Bodennutzungen mit einem gewissen Grad der Abstrahierung und stellt diese in einem grobmaschigen Strukturkonzept dar.
Dabei schafft der FNP kein Baurecht. Das ist daran zu erkennen, dass die beabsichtigten Nutzungen nicht für Einzelgrundstücke dargestellt werden, sondern für größere Bauflächen (keine Parzellenschärfe). Es geht ums große Ganze und darum, welche Nutzung wohin soll und wohin nicht. Als sogenannter vorbereitender Bauleitplan hat der FNP die Funktion einer planerischen Selbstbindung der Gemeinde, er entwickelt jedoch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern keine unmittelbare Rechtswirkung.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Jena in der Planfassung April 2026 ist mit der öffentlichen der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt 43/2026 (PDF) am 29.10.2026 rechtswirksam geworden.
Der wirksame Flächennutzungsplan besteht aus folgenden Bestandteilen:
- Planteil im Maßstab 1:12.500
- Begründung
- Beikarte „Anpassung an den Klimawandel"
- Umweltbericht mit Anhängen
Diese finden Sie unter „Downloads" zur Einsichtnahme.
Dem wirksamen FNP ist nach § 6a Absatz 1 BauGB eine Zusammenfassende Erklärung (PDF) beizufügen. Darin wird erläutert, wie Umweltbelange sowie Hinweise aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden berücksichtigt wurden und warum die Stadt sich nach Prüfung möglicher Alternativen für die gewählte Planung entschieden hat.
Beim Team Geoinformation können Sie geplottete Planteile bzw. Auszüge aus dem FNP bestellen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Eine Zusammenfassung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen finden Sie hier: FAQ - Fragen und Antworten zum FNP (PDF).
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes von 2006
Die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans gehört gemäß § 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu den kommunalen Pflichtaufgaben.
Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 der Stadt Jena beruhte auf einem Planungshorizont von etwa 10 bis 15 Jahren. Seit seinem Wirksamwerden am 09.03.2006 hatten sich die tatsächlichen, rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen wesentlich verändert, Jena hat sich weiterentwickelt.
Die FNP-Fortschreibung wurde durch den Stadtrat am 15.11.2017 förmlich eingeleitet. Die Fortschreibung verfolgte das Ziel, die unterschiedlichen Flächenansprüche im Stadtgebiet vorausschauend und ausgewogen zu koordinieren. Leitend hierbei waren insbesondere die Sicherung Jenas als zukunftsfähiger Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort, eine bedarfsgerechte Standortentwicklung für Wohnen, Arbeiten und Daseinsvorsorge, der Erhalt einer hohen Lebensqualität sowie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Aufgrund der topografischen Situation, der zahlreichen Schutzgebiete und der ausgeprägten Nutzungskonkurrenzen in Jena besitzt ein sparsamer, strategischer Umgang mit den verfügbaren Flächen besondere Bedeutung.
Der Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplanes gingen verschiedene gesamtstädtische Planungen voran, welche die Grundlage für den vorliegenden FNP bildeten. Basis für die Fortschreibung waren neben dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt auch die verschiedenen fachlichen Entwicklungsplanungen der Stadt (wie beispielsweise zu Wohnen, Arbeitsstätten, Gärten oder Stadtklima). Diese wurden auf Grundlage der Bevölkerungs- und Haushaltsprognose in den vergangenen Jahren aktualisiert und mehrheitlich mit Stadtratsbeschlüssen untersetzt.
Hier können Sie sich einen Überblick über die wichtigsten gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte und die erfolgten Etappen der Fortschreibung (PDF) machen.
Die Öffentlichkeit hatte erstmals 2023 die Gelegenheit zur Beteiligung; die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum neuen Flächennutzungsplan fand 2025 statt. Die Beteiligungszeiträume zur FNP-Fortschreibung sind abgelaufen.
Der Umgang mit den eingegangenen Äußerungen zum FNP-„Entwurf“ und zum FNP-„Vorentwurf“ ist durch den Jenaer Stadtrat am 01.07.2026 mittels Abwägungsbeschluss 26/0862-BV erfolgt. Die entsprechende Tabelle ist als Anlage 1 hier abrufbar.
Mit dem Feststellungsbeschluss 26/0863-BV vom 01.07.2026 hat der Stadtrat der Stadt Jena den Flächennutzungsplan (Redaktionsschluss 04/2026) festgestellt, damit den förmlichen Abschluss des gemeindlichen Planverfahrens herbeigeführt und die Voraussetzungen geschaffen, den FNP zur Genehmigung bei der Höheren Verwaltungsbehörde einzureichen. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss wurden im Amtsblatt 27/26 (PDF) am 09.07.2026 veröffentlicht.
Änderungsverfahren zum wirksamen Flächennutzungsplan
Auf Grund verschiedener Entwicklungen und Vorhaben sowie deren Auswirkungen auf städtebauliche Zielstellungen können neue Herausforderungen für die Stadtentwicklung entstehen, so dass eine kontinuierliche Anpassung des Flächennutzungsplanes an die planerischen Erfordernisse erfolgt. Zum Beispiel können bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen Festsetzungen vorgesehen sein, die sich nur teilweise aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lassen.
Entsprechend des Entwicklungsgebotes nach § 8 Baugesetzbuch sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Sind davon abweichende Entwicklungsabsichten geplant, so ist im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die Verfahrensschritte verlaufen gemäß BauGB analog zur Aufstellung eines neuen FNP, die Änderung bedarf der Genehmigung.
>>> Bisher sind keine Änderungsverfahren vorhanden.
Berichtigungen zum wirksamen Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan wird nachträglich an einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB nachrichtlich angepasst. Dies stellt einen redaktionellen Vorgang dar - die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen finden hier keine Anwendung. Die Berichtigung wird mit der Bekanntmachung im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens im Amtsblatt der Stadt Jena wirksam.
>>> Bisher sind keine Berichtigungen vorhanden.