Flächennutzungsplan - Fortschreibung (Stand: „Entwurf“)
Bitte nehmen Sie sich zur Einstimmung in das Thema zunächst Zeit für die „FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten (PDF)“ zum Flächennutzungsplan (FNP).
Bitte verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte und die „Etappen der Fortschreibung (PDF)“.
Aktueller Verfahrensstand: FNP-„Entwurf“
Der Flächennutzungsplan-„Vorentwurf“ wurde zum Planstand „Entwurf“ überführt. Der durch den Stadtrat mit Beschluss 25/0366-BV am 25.06.2025 gebilligte und zur Offenlage bestimmte Planungsstand „Entwurf“ des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes besteht aus den folgenden Bestandteilen:
- FNP-Entwurf - Planteil
- FNP-Entwurf - Begründung
- FNP-Entwurf - Beikarte "Anpassung an den Klimawandel"
- FNP-Entwurf - Umweltbericht mit Anhang
Diese finden Sie unter „Downloads" zur Einsichtnahme.
Auszug aus der Videobotschaft des Oberbürgermeisters vom 15.08.2025
Warum ist eine FNP-Fortschreibung erforderlich?
Pflicht zur Aufstellung und Fortschreibung des FNP
Die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans gehört gemäß § 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Der seit 2006 wirksame Flächennutzungsplan (FNP-2006) wird fortgeschrieben, da sich die Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung und die Planungsziele stetig weiter entwickeln. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer langfristigen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Wohnraumversorgung Jenas, der Sicherung als Wirtschaftsstandort und der Folgen klimatischer Veränderungen.
Veränderung zur FNP-Aufstellung 2006
Im Zeitraum der Aufstellung des FNP-2006 wurde mit der Haushalts- und Bevölkerungsprognose 2003 noch von einer rückläufigen Einwohnerentwicklung ausgegangen. Seitdem hat sich Jena weiterentwickelt. Mit der Haushalts- und Bevölkerungsprognose 2014 und auch mit der aktuellen Prognose 2019 werden für Jena positive Entwicklungstendenzen vorausgesagt. Bei der FNP-Fortschreibung wird aufgrund der dynamischen Entwicklung im Oberzentrum Stadt Jena insofern auch die Ausweisung von neuen Bauflächen zu berücksichtigen sein. Auf Grund des begrenzten Flächenangebotes in Jena ist ein strategisch sinnvoller Umgang mit den Flächen erforderlich. Hier sind Prioritäten zu setzen für eine nachhaltige ökonomische und soziale Entwicklung unter der Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen.
Welche Grundlagen liegen der Fortschreibung zu Grunde?
Zusammenführung der fachlichen Entwicklungsplanungen
Basis für die FNP-Fortschreibung sind die verschiedenen fachlichen Entwicklungsplanungen der Stadt. Diese wurden auf Grundlage der aktuellen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose in den vergangenen Jahren aktualisiert und mehrheitlich mit Stadtratsbeschlüssen untersetzt.
Zudem liegen mit dem - in einem breit angelegten Abstimmungsprozess aufgestellten und durch den Stadtrat beschlossenen - „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Jena.2030+“ (ISEK) ressortübergreifende Leitlinien für die zukünftige Stadtentwicklung vor. Entsprechende Empfehlungen zur Anpassung des Flächennutzungsplans wurden im ISEK zusammengestellt und dienen als eine Grundlage für dessen Fortschreibung.
Eine Auswahl wichtiger Grundlagen und Fachplanungen finden Sie hier:
- Bevölkerungsprognose 2035
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept ISEK Jena 2030
- Wohnbauflächenkonzept 2035
- Arbeitsplatz- und Gewerbeflächenkonzept 2035
- ÖPNV-Konzeption Jena 2030+
- Landschaftsplan
- Einzelhandelsentwicklung
- Entwicklungskonzeption für die ländlichen Ortschaften
- Gartenentwicklungskonzept
- Stadtklimakonzept
Wie läuft das Beteiligungsverfahren der FNP-Fortschreibung ab?
Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch (BauGB)
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der formalen Verfahrensschritte nach Baugesetzbuch (BauGB) in den Fortschreibungsprozess eingebunden. Nach bundeseinheitlich vorgegebenem Verfahren haben Öffentlichkeit bzw. beteiligte Behörden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens in (mindestens) zwei unterschiedlichen Verfahrensschritten die Möglichkeit, sich zu äußern:
- Stufe 1: Frühzeitige Beteiligung zum Planungsstand „Vorentwurf“ [§ 3 Abs. 1 BauGB] bzw. [§ 4 Abs. 1 BauGB]
- Stufe 2: Öffentliche Auslegung des „Entwurf“ [§ 3 Abs. 2 BauGB] bzw. [§ 4 Abs. 2 BauGB]
Stufe 1
In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürgerinnen und Bürger über die Planungsabsichten informiert. Mit dem „Vorentwurf“ werden die Ziele und Zwecke der Planung hinsichtlich der räumlichen Entwicklung der Stadt aufgezeigt. Hierzu wird der Vorentwurf öffentlich ausgelegt. Die Art und Weise der frühzeitigen Unterrichtung wird im Amtsblatt angekündigt. Weitere Informationen sind auch im Internet verfügbar. Die Bürgerinnen und Bürger haben innerhalb des Offenlagezeitraumes die Möglichkeit, Äußerungen zum Vorentwurf abzugeben. Den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Alle eingegangenen Äußerungen werden fachlich daraufhin geprüft, in welcher Form bzw. in welchem Umfang sie in die weitere Planbearbeitung einfließen können. Im Ergebnis dieses Prüfprozesses entsteht der „Entwurf“ (Stufe 2). Eine Information über das Prüfergebnis bzw. über die Art der Berücksichtigung sieht das Gesetz im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Stufe 1) nicht vor. Wir empfehlen Ihnen daher, das weitere Planverfahren zu verfolgen*. Bitte prüfen Sie insbesondere den gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegten Plan-„Entwurf“ (Stufe 2). Sie haben damit erneut die Gelegenheit, sich bei Bedarf zu äußern.
Stufe 2
In der zweiten Stufe der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird der „Entwurf“ des Flächennutzungsplans öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Weitere Informationen sind auch im Internet verfügbar. Während der Frist der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen zum Entwurf vorbringen. Den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Alle Äußerungen zum „Entwurf“ (Stufe 2) werden wiederum in einem umfangreichen und komplexen Verfahrensprozess fachlich daraufhin geprüft, in welcher Form bzw. in welchem Umfang sie in die weitere Planbearbeitung einfließen können.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt; der Stadtrat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet dabei auch über den Umgang mit den von Ihnen vorgebrachten Äußerungen. Dies geschieht mit dem Abwägungsbeschluss*.
Das Ergebnis der Abwägung wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitgeteilt. Je nach Umfang und Komplexität des Aufstellungsverfahrens kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Unter Beachtung des Abwägungsergebnisses wird die abschließende Fassung der Planung erstellt und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
* Hinweise:
Die Daten öffentlicher Auslegungen werden im Amtsblatt der Stadt Jena bekannt gemacht. Ebenso werden die Tagesordnungen des Stadtrates regelmäßig im Amtsblatt veröffentlicht. Das Amtsblatt kann auf der städtischen Webseite abgerufen werden. Den Sitzungskalender des Stadtrates inklusive aller Tagesordnungen finden Sie hier.
Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten können Sie diesem Dokument entnehmen: Informationspflicht nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (PDF).
Bisherige Verfahrensschritte der Fortschreibung – „Vorentwurf“ zum FNP
Stufe 1: „Vorentwurf“ zum Flächennutzungsplan (11/2022)
Nachdem die Fortschreibung des Flächennutzungsplans am 15.11.2017 mit dem Einleitungsbeschluss durch den Stadtrat beschlossen wurde (siehe Amtsblatt 50/17 [PDF]), lag der Planungsstand „Vorentwurf“ vom 20.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023 frühzeitig offen.
Der Öffentlichkeit wurde in diesem Zeitraum Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Beteiligungsphase 1).
Der Planungsstand „Vorentwurf“, bestehend aus den Planbestandteilen Planteil / Begründung / Umweltbericht, ist hier einsehbar.
Der Umgang mit den eingegangenen Äußerungen zum FNP-„Vorentwurf“ ist durch den Jenaer Stadtrat am 25.06.2025 gebilligt worden. Die entsprechende Tabelle ist als Anlage 1a zum Beschluss 25/0366-BV „Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Planstand Entwurf" hier unter Punkt Ö 22 abrufbar.
Bisherige Verfahrensschritte der Fortschreibung - „Entwurf“ zum FNP
Stufe 2: „Entwurf“ zum Flächennutzungsplan (03/2025)
Nachdem der FNP-Entwurf durch den Stadtrat mit Beschluss 25/0366-BV „Billigungs- und Offenlagebeschluss zum Entwurf“ am 25.06.2025 gebilligt wurde (siehe Amtsblatt 27/25 [PDF]), lag der „Entwurf“ vom 22.08.2025 bis einschließlich 22.10.2025 zur Beteiligung offen.
Der „Entwurf“ wurde damit über einen Zeitraum von zwei Monaten breiten Bevölkerungskreisen zugänglich gemacht und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Beteiligungsphase 2), womit die im Baugesetzbuch vorgesehene Frist von einem Monat deutlich verlängert wurde.
Der „Entwurf“ mit Planteil (Hauptkarte) und der ergänzenden Begründung mit Beikarte Klima und Umweltbericht ist unter „Downloads“ einsehbar.
Wie kann ich mich beteiligen?
Aktuell findet keine Beteiligung statt.
Der Zeitraum der Beteiligung zum „Entwurf“ des Flächennutzungsplanes (Beteiligungsphase 2) endete mit Ablauf des 22.10.2025. Die Beteiligungsplattform ist geschlossen, eine Beteiligung zum FNP-„Entwurf“ ist nicht mehr möglich.
An die Prüfung aller zum FNP-„Entwurf“ eingegangenen Äußerungen schließt sich der Abwägungsbeschluss an. Mit dem darauf folgenden Feststellungsbeschluss kann die finale Genehmigungsfassung des FNP der Höheren Verwaltungsbehörde vorgelegt werden.