VBB-Wz 06 "Wohnbebauung Oßmaritzer Straße" (Winzerla)
Verfahren
Antrag und Einleitung
- Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes: 14.10.2021
- Einleitungsbeschluss (Beschluss Nr. 21/1068-BV) durch den Stadtrat am 10.11.2021
- Ortsübliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 51/21 (PDF) vom 23.12.2021
Vorentwurf des Bebauungsplans
- Ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 15/22 (PDF) vom 14.04.2022
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 02. - 20.05.2022
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 02. - 20.05.2022 mit Schreiben vom 02.05.2022
Entwurf des Bebauungsplans
- Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Auslegungsbeschluss (Beschluss Nr. 23/2285-BV) durch den Stadtrat am 28.02.2024
- Ortsübliche Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 12/24 (PDF) vom 21.03.2024
- Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 08.04. - 18.05.2024
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 04.04. - 18.05.2024 mit Schreiben vom 04.04.2024
Abwägung, Satzung und Rechtskraft
- Abwägungsbeschluss (Beschluss Nr. 24/0093-BV) durch den Stadtrat am 29.04.2025
- Satzungsbeschluss (Beschluss Nr. 24/0096-BV) durch den Stadtrat gemäß § 10 BauGB am 29.04.2025
- Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 33/25 (PDF) vom 21.08.2025
Planinhalt
Angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum im Zusammenhang mit dem bereits angespannten Jenaer Wohnungsmarkt ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen.
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Entwicklung eines Gebäudeensembles, bestehend aus neun Stadthäusern unterschiedlicher Abmessungen mit differenziertem Wohnungsangebot in ca. 68 Wohnungen und Kleinstgewerbeeinheiten mit einer Gesamtfläche von ca. 450 m² in den Erdgeschosszonen entlang der Oßmaritzer Straße..
Vorrangige Ziele des Bauvorhabens sind die Förderung einer altersgemischten Bewohnerstruktur durch differenzierte Wohnungsgrundrisse und Serviceangebote für Senioren und Familien, die Grünraumvernetzung der gebietsinternen Freiräume mit Aufenthalts- und Spielflächen für die zukünftigen Bewohner sowie die Förderung der Elektromobilität.
Wichtiger Hinweis
Die beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren erstellte Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen finden Sie in der Beschlussvorlage Nr. 23/2285-BV. Die wesentlichen Inhalte und Aussagen daraus wurden in den Planungsprozess einbezogen.