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B-Dd 04.3 Oberer Freiberg (Drackendorf)

  • Aufstellungsbeschluss: 10.06.1998
  • Satzungsbeschluss: 15.03.2000
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 28.08.2000

Der ”Obere Freiberg” ist als Wohnbaustandort mit kleinteiligen Baustrukturen vorgesehen. Zulässig sind ausschließlich Wohngebäude als Einzel- und Doppelhäuser. Ca. 10.000 m², das entspricht etwa 19 % der Gesamtfläche, sind als öffentliche Grünfläche ausgewiesen.

Die als Download beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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