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B-Wj 16 "Umbau Ernst-Abbe-Fußballarena"

  • Einleitungsbeschluss: 15.12.2011
  • Satzungsbeschluss: 18.10.2017
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 12.04.2018

Der Bebauungsplan schafft Planungsrecht für ein Fußballstadion und ergänzende Funktionen und Sportanlagen. Die Erschließung und Flächen für den ruhenden Verkehr werden neu geordnet und Sicherheitsbelange berücksichtigt. In diesem Zusammenhang erfolgte die Einordnung einer zweiten Zufahrt von der Stadtrodaer Straße her.

Das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe für Planung, Bau und Betreibung des Fußballstadions wird durchgeführt (April 2018).

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.