B-Dd 04.3 Oberer Freiberg (Drackendorf)
Verfahren
- Aufstellungsbeschluss: 10.06.1998
- Satzungsbeschluss: 15.03.2000
- Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 28.08.2000
Planinhalt
Der ”Obere Freiberg” ist als Wohnbaustandort mit kleinteiligen Baustrukturen vorgesehen. Zulässig sind ausschließlich Wohngebäude als Einzel- und Doppelhäuser. Ca. 10.000 m², das entspricht etwa 19 % der Gesamtfläche, sind als öffentliche Grünfläche ausgewiesen.
Wichtiger Hinweis
Die als Download beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.