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B-Dd 04.3 Oberer Freiberg (Drackendorf)

  • Aufstellungsbeschluss: 10.06.1998
  • Satzungsbeschluss: 15.03.2000
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 28.08.2000

Der ”Obere Freiberg” ist als Wohnbaustandort mit kleinteiligen Baustrukturen vorgesehen. Zulässig sind ausschließlich Wohngebäude als Einzel- und Doppelhäuser. Ca. 10.000 m², das entspricht etwa 19 % der Gesamtfläche, sind als öffentliche Grünfläche ausgewiesen.

Das Gebiet ist vollständig erschlossen und bebaut (Stand Juni 2014).

Die als Download beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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