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VBB-Wj 18 "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße" (Wenigenjena)

  • Einleitungsbeschluss: 23.03.2016 (als B-Wj18 "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße")
  • Abwägungs- und Satzungsbeschluss: 25.02.2021
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 19.08.2021

Das Plangebiet bietet die Voraussetzungen für eine maßvolle Entwicklung, um u.a. den Bedarf an zusätzlich notwendigem staatlich geförderten und preiswerten Wohnraum in der Stadt Jena abzudecken (Bedarf einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen, Reduzierung der Belegungsbindungen für Sozialwohnungen durch Fristablauf, etc.).

Mit dem Bebauungsplanverfahren werden Baurechte geschaffen und die geordnete städtebauliche Entwicklung gesteuert. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die Erschließung des Geländes und gibt einen städtebaulichen Rahmen vor. Angestrebt wird eine kompakte Bauweise, durch welche sowohl die Potenziale des verkehrsgünstig gelegenen Standortes als auch die erforderliche Infrastruktur effektiv genutzt werden und damit ein gewichtiger Beitrag zur Behebung des Mangels an preiswerten Wohnungen in Jena geleistet wird. Die Wohnungsgenossenschaft "Carl Zeiss" eG entwickelt das neue Wohngebiet "Erlenhöfe" als Vorhabenträgerin.

Das Gelände ist beräumt und wird für die Erschließung vorbereitet. Weitere Informationen zum Vorhaben sind für alle Interessierten auf der Internetseite der Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss“ eG zum neuen Wohnquartier „Erlenhöfe Jena“ zusammengefasst.

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.