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Flächennutzungsplan - Fortschreibung (Stand: „Feststellung“)

Bitte nehmen Sie sich zur Einstimmung in das Thema zunächst Zeit für die „FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten (PDF)“ zum Flächennutzungsplan (FNP).

Bitte verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte und die „Etappen der Fortschreibung (PDF)“.

Wie kann ich mich beteiligen?

Die Beteiligungszeiträume sind abgelaufen (siehe „Etappen der Fortschreibung (PDF)").

Aktueller Verfahrensstand: durch den Stadtrat festgestellter FNP

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses 26/0862-BV hat der Stadtrat der Stadt Jena den Flächennutzungsplan 04/2026 mittels Feststellungsbeschluss 26/0863-BV festgestellt. Die Beschlüsse wurden im Amtsblatt 27/26 vom 09.07.2026 veröffentlicht.

Mit dem Feststellungsbeschluss wird der förmliche Abschluss des gemeindlichen Planverfahrens herbeigeführt und die Voraussetzung dafür geschaffen, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen. Anders als ein Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan nicht als Satzung beschlossen, sondern durch Feststellungsbeschluss festgestellt.

Der festgestellte Flächennutzungsplan besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Planteil Flächennutzungsplan
  • Begründung
  • Beikarte „Anpassung an den Klimawandel"
  • Umweltbericht

Diese finden Sie unter „Downloads" zur Einsichtnahme.

Im nächsten Schritt werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vom durch den Stadtrat bestätigten Abwägungsergebnis in Kenntnis gesetzt. Zudem wird die finale Genehmigungsfassung des FNP der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Seine Wirksamkeit erhält der fortgeschriebene FNP mit Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB.

Pflicht zur Aufstellung und Fortschreibung des FNP

Die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans gehört gemäß § 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Der seit 2006 wirksame Flächennutzungsplan (FNP-2006) wird fortgeschrieben, da sich die Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung und die Planungsziele stetig weiter entwickeln. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer langfristigen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Wohnraumversorgung Jenas, der Sicherung als Wirtschaftsstandort und der Folgen klimatischer Veränderungen.

Veränderung zur FNP-Aufstellung 2006

Im Zeitraum der Aufstellung des FNP-2006 wurde mit der Haushalts- und Bevölkerungsprognose 2003 noch von einer rückläufigen Einwohnerentwicklung ausgegangen. Seitdem hat sich Jena weiterentwickelt. Mit der Haushalts- und Bevölkerungsprognose 2014 und auch mit der aktuellen Prognose 2019 werden für Jena positive Entwicklungstendenzen vorausgesagt. Bei der FNP-Fortschreibung wird aufgrund der dynamischen Entwicklung im Oberzentrum Stadt Jena insofern auch die Ausweisung von neuen Bauflächen zu berücksichtigen sein. Auf Grund des begrenzten Flächenangebotes in Jena ist ein strategisch sinnvoller Umgang mit den Flächen erforderlich. Hier sind Prioritäten zu setzen für eine nachhaltige ökonomische und soziale Entwicklung unter der Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen.

Zusammenführung der fachlichen Entwicklungsplanungen

Basis für die FNP-Fortschreibung sind die verschiedenen fachlichen Entwicklungsplanungen der Stadt. Diese wurden auf Grundlage der aktuellen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose in den vergangenen Jahren aktualisiert und mehrheitlich mit Stadtratsbeschlüssen untersetzt.

Zudem liegen mit dem - in einem breit angelegten Abstimmungsprozess aufgestellten und durch den Stadtrat beschlossenen - „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Jena.2030+“ (ISEK) ressortübergreifende Leitlinien für die zukünftige Stadtentwicklung vor. Entsprechende Empfehlungen zur Anpassung des Flächennutzungsplans wurden im ISEK zusammengestellt und dienen als eine Grundlage für dessen Fortschreibung.

Eine Auswahl wichtiger Grundlagen und Fachplanungen finden Sie hier:

Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch (BauGB)

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der formalen Verfahrensschritte nach Baugesetzbuch (BauGB) in den Fortschreibungsprozess eingebunden. Nach bundeseinheitlich vorgegebenem Verfahren haben Öffentlichkeit bzw. beteiligte Behörden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens in (mindestens) zwei unterschiedlichen Verfahrensschritten die Möglichkeit, sich zu äußern:

  • Stufe 1: Frühzeitige Beteiligung zum Planungsstand „Vorentwurf“ [§ 3 Abs. 1 BauGB] bzw. [§ 4 Abs. 1 BauGB]
  • Stufe 2: Öffentliche Auslegung des „Entwurf“ [§ 3 Abs. 2 BauGB] bzw. [§ 4 Abs. 2 BauGB]

Stufe 1

In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürgerinnen und Bürger über die Planungsabsichten informiert. Mit dem „Vorentwurf“ werden die Ziele und Zwecke der Planung hinsichtlich der räumlichen Entwicklung der Stadt aufgezeigt. Hierzu wird der Vorentwurf öffentlich ausgelegt. Die Art und Weise der frühzeitigen Unterrichtung wird im Amtsblatt angekündigt. Weitere Informationen sind auch im Internet verfügbar. Die Bürgerinnen und Bürger haben innerhalb des Offenlagezeitraumes die Möglichkeit, Äußerungen zum Vorentwurf abzugeben. Den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Alle eingegangenen Äußerungen werden fachlich daraufhin geprüft, in welcher Form bzw. in welchem Umfang sie in die weitere Planbearbeitung einfließen können. Im Ergebnis dieses Prüfprozesses entsteht der „Entwurf“ (Stufe 2). Eine Information über das Prüfergebnis bzw. über die Art der Berücksichtigung sieht das Gesetz im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Stufe 1) nicht vor. Wir empfehlen Ihnen daher, das weitere Planverfahren zu verfolgen*. Bitte prüfen Sie insbesondere den gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegten Plan-„Entwurf“ (Stufe 2). Sie haben damit erneut die Gelegenheit, sich bei Bedarf zu äußern.

Stufe 2

In der zweiten Stufe der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird der „Entwurf“ des Flächennutzungsplans öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Weitere Informationen sind auch im Internet verfügbar. Während der Frist der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen zum Entwurf vorbringen. Den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Alle Äußerungen zum „Entwurf“ (Stufe 2) werden wiederum in einem umfangreichen und komplexen Verfahrensprozess fachlich daraufhin geprüft, in welcher Form bzw. in welchem Umfang sie in die weitere Planbearbeitung einfließen können.

Das Ergebnis der Prüfung wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt; der Stadtrat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet dabei auch über den Umgang mit den von Ihnen vorgebrachten Äußerungen. Dies geschieht mit dem Abwägungsbeschluss*.

Das Ergebnis der Abwägung wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitgeteilt. Je nach Umfang und Komplexität des Aufstellungsverfahrens kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Unter Beachtung des Abwägungsergebnisses wird die abschließende Fassung der Planung erstellt und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

* Hinweise:

Die Daten öffentlicher Auslegungen werden im Amtsblatt der Stadt Jena bekannt gemacht. Ebenso werden die Tagesordnungen des Stadtrates regelmäßig im Amtsblatt veröffentlicht. Das Amtsblatt kann auf der städtischen Webseite abgerufen werden. Den Sitzungskalender des Stadtrates inklusive aller Tagesordnungen finden Sie hier.

Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten können Sie diesem Dokument entnehmen: Informationspflicht nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (PDF).

Stufe 1: „Vorentwurf“ zum Flächennutzungsplan (11/2022)

Nachdem die Fortschreibung des Flächennutzungsplans am 15.11.2017 mit dem Einleitungsbeschluss durch den Stadtrat beschlossen wurde (siehe Amtsblatt 50/17 [PDF]), lag der Planungsstand „Vorentwurf“ vom 20.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023 frühzeitig offen. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlage können Sie im Amtsblatt 06/23 (PDF) einsehen.

Der Öffentlichkeit wurde in diesem Zeitraum Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Beteiligungsphase 1).

Der Beteiligungszeitraum zum „Vorentwurf“ ist abgelaufen. Die Beteiligungsplattform ist geschlossen, eine Beteiligung zum „Vorentwurf“ ist nicht mehr möglich.

Der Umgang mit den eingegangenen Äußerungen zum FNP-„Vorentwurf“ ist durch den Jenaer Stadtrat am 25.06.2025 gebilligt worden (siehe Amtsblatt 27/25 [PDF]). Die entsprechende Tabelle ist als Anlage 1a zum Beschluss 25/0366-BV „Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Planstand Entwurf" hier unter Punkt Ö 22 abrufbar.

Stufe 2:  „Entwurf“ zum Flächennutzungsplan (03/2025)

Nachdem der FNP-Entwurf durch den Stadtrat mit Beschluss 25/0366-BV „Billigungs- und Offenlagebeschluss zum Entwurf“ am 25.06.2025  gebilligt wurde (siehe Amtsblatt 27/25 [PDF]), lag der „Entwurf“ vom 22.08.2025 bis einschließlich 22.10.2025 zur Beteiligung offen.

Der „Entwurf“ wurde damit über einen Zeitraum von zwei Monaten breiten Bevölkerungskreisen zugänglich gemacht und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Beteiligungsphase 2), womit die im Baugesetzbuch vorgesehene Frist von einem Monat deutlich verlängert wurde.

Der Beteiligungszeitraum zum „Entwurf“ ist abgelaufen. Die Beteiligungsplattform ist geschlossen, eine Beteiligung zum „Entwurf“ ist nicht mehr möglich.

Der Umgang mit den eingegangenen Äußerungen zum FNP-„Entwurf“ und zum FNP-„Vorentwurf“ ist durch den Jenaer Stadtrat am 01.07.2026 mittels Abwägungsbeschluss 26/0862-BV erfolgt. Die entsprechende Tabelle ist als Anlage 1 hier abrufbar.

Mit dem Feststellungsbeschluss 26/0863-BV des Jenaer Stadtrates vom 01.07.2026 wurde der förmliche Abschluss des gemeindlichen Planverfahrens herbeigeführt und die Voraussetzungen geschaffen, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen.

Standort

Fachdienst Stadtentwicklung

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland

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