Bebauungsplan B-Lo "Kleingartenanlage Lobeda-Ost" rechtskräftig
Nachdem es zum Satzungsbeschluss des Stadtrates für den Bebauungsplan sowie zum Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 9 "Kleingärten Lobeda-Ost" keine Beanstandung des Landesverwaltungsamtes gab, wurde der Bebauungsplan B-Lo 12 "Kleingartenanlage Lobeda-Ost" durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 48/24 (PDF) rechtskräftig.
Zweck der Aufstellung des Beabuungsplanes ist die Neuausweisung einer Fläche für eine Dauerkleingartenanlage. Damit kommt die Stadt Jena ihrer Verpflichtung entsprechend § 14 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz (BkleingG) nach, Ersatzflächen für Dauerkleingärten bereit zu stellen, die aufgrund eines Bebauungsplanverfahrens für eine geplante Wohn- oder Gewerbebebauung oder aus anderen planungsrechtlich zulässigen Nutzungen, z.B. aus naturschutzfachlichen Gründen (Lage im Überschwemmungsgebietetc.) künftig entfallen. Die Planung verfolgt das Ziel, neben der Ausweisung von Ersatzgartenflächen auch einen für die Ahnwohnenden nutzbaren Grünbereich zum Aufenthalt und Spazierengehen zu schaffen.
Die Unterlagen und weitere Informationen zum Bebauungsplan können Sie hier einsehen. Die wirksame FNP-Änderung finden Sie hier.