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B-Wz 03.2 Im Hahnengrunde, 1. Änderung (Winzerla)

  • Aufstellungsbeschluss vom 15.09.1993 (Änderung eines Teilbereiches des übergeleiteten Bebauungsplanes B-Wz 03 Jena-Winzerla, 3. BA südlicher Teil)
  • Satzungsbeschluss vom 20.03.1996 für B-Wz 03.1/96
  • Einleitungsbeschluss für Planänderung 30.09.1998
  • Satzungsbeschluss vom 20.06.2001
  • Rechtskraft seit 04.02.2002 (B-Wz 03.2/2001, 1.Änderung)
  • Einleitungsbeschluss einer weiteren Änderung (B-Wz 03.3) vom 28.10.2009
  • Aufhebung dieses Beschlusses mit StR-Beschluss am 01.02.2012

Die alten städtebaulichen Pläne für den Ortsteil Winzerla wurden nach 1990 als Bebauungspläne in bundesdeutsches Recht übergeleitet. Der Bebauungsplan B-Wz 03 Jena-Winzerla, 3. BA südlicher Teil, wird ab 1993 in einem Teilbereich geändert und tritt am 15.05.1997 außer Kraft, soweit er durch den Geltungsbereich von B-Wz 03.1/96 ”Im Hahnengrunde” überdeckt wird.

Für den rechtsverbindlich aufgestellten Bebauungsplan ”Im Hahnengrunde” wurde vom Stadtrat dann eine Änderung und Erweiterung beschlossen (B-Wz 03.2/2001, 1. Änderung), um auf den geänderten Wohnraumbedarf zu reagieren. Der geänderte Bebauungsplan verfolgt nunmehr folgende Planungsziele:

  • bessere Anpassung der vorgesehenen Bebauung an die städtebauliche Umgebung,
  • Festsetzen von Reihenhausstrukturen anstelle des bisher geplanten Geschosswohnungsbaus,
  • Reduzierung der zulässigen Gebäudehöhen und -längen,
  • Umwidmung eines Teilgebietes am Nordhang in Sonderbaufläche für wissenschaftliche Forschungsinstitute.

Die geplante Bebauung gliedert sich in eine reines und in ein allgemeines Wohngebiet sowie in ein Sondergebiet für wissenschaftliche Forschungsinstitute.

Ein im Jahr 2009 begonnenes Planänderungsverfahren (B-Wz 03.3, 2. Änderung) zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Genehmigung von Carports wurde mit Stadtratsbeschluss vom 01.12.2012 eingestellt.

Die Bebauung ist bis auf die Institutsflächen (Baufeld E und F - Sondergebiet wissenschaftliche Forschungsinstitute) im Nordosten des Plangebietes abgeschlossen (August 2019).

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.