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B-Ma 02.1 Maua Süd-West (Maua)

  • Einleitungsbeschluss: 17.06.1991
  • Satzungsbeschluss: 25.02.1997
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 20.03.1997

Aufgrund seiner Lage nahe Jenas unmittelbar an der Bundesautobahn A 4 und der Bundesstraße B 88 ist der Ortsteil Maua als Schwerpunkt gewerblicher Ansiedlungen besonders geeignet. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 23 ha.

Durch die Festsetzung relativ tiefer Bauflächen ist es möglich große Grundstücke zu vergeben, aber auch bei Bedarf eine kleinteilige Nutzung durch geringere Grundstücksbreiten zu erreichen. Im gesamten Geltungsbereich sind nur Betriebe zulässig, von deren Anlagen keine störenden bodennahen Geruchs- und Schadstoffemissionen ausgehen.

Das Vorhabengebiet ist voll erschlossen und zu 100 % vermarktet.

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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