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VE-Wj 05B Handels- und Dienstleistungszentrum bei den Fuchslöchern (Wenigenjena)

  • Aufstellungsbeschluss vom: 23.06.1993
  • Satzungsbeschluss vom: 02.11.1994
  • Rechtskraft seit: 20.03.1995

Die Ausweisung des Plangebietes erfolgte mit dem Ziel den damaligen dringenden Wohnraumbedarf zu decken. Auf der ca. 12,2 ha großen Fläche erfolgte die Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Einzel-, Doppel-, Reihen- sowie Mehrfamilienhäusern.

Städtebauliches Ziel war unter anderem, durch Festsetzung von Gebäudehöhen eine Staffelung der Baukörper zu erreichen und somit auf die Besonderheiten der Topographie Rücksicht zu nehmen.

Ausgewiesen wurde außerdem ein Handels- und Dienstleistungszentrum, um dem neu entstehenden Wohngebiet eine besondere Attraktivität zu verleihen. Das Gebiet des Handels- und Dienstleistungszentrums wurde im Entwurf zum Flachennutzungsplan als Sondergebiet ausgewiesen.

Notwendige Ausgleichsmaßnahmen wurden sowohl im Plangebiet als auch innerhalb eines zusätzlich ausgewiesenen 2. Geltungsbereiches umgesetzt.

Das Gelände ist vollständig bebaut (September 2007).

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.