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VE-Im 04 In den halben Äckern (Ilmnitz)

  • Aufstellungsbeschluss: 02.11.1994
  • Satzungsbeschluss: 24.03.1999
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 19.11.1999

Ziel der Planung war die Ausweisung von Bauflächen für den kleinteiligen Wohnungsbau. Die bebaubaren Flächen des Plangebietes sind als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Es sind je nach Baufeld Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser zulässig.

Das gesamte Vorhabengebiet ist voll erschlossen und vollständig bebaut.

Die als Download beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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