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VBB-Mr 09 Golfplatz, Teilabschnitt Nord

  • Einleitungsbeschluss: 22.08.2018
  • Satzungsbeschluss: 17.09.2020
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 11.03.2021

Inhalt der Planung ist die Sicherung der im Jahr 2000 errichteten 9-Loch-Golfplatzanlage einschließlich der hierfür umgesetzten naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen. Mit der Planung wurden außerdem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Golfklubhauses geschaffen. Ein Bestandsgebäude am Ortsrand von Münchenroda wurde für die Nutzung als Betriebshof für den Golfplatz festgesetzt.

Die 9 Golfspielbahnen wurden bereits im Jahr 2000 errichtet. Die Fertigstellung des Golfklubhauses soll inkl. der Außenlagen spätestens bis zum Ende des Jahres 2023 erfolgen.

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.