Öffentliche Auslegung: VBB-J 43 „Neubau Carl-Zeiss-Promenade“
Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 15.07.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für den Bebauungsplan VBB-J 43 „Neubau Carl-Zeiss-Promenade“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Während der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 07.08. - 09.10.2020 hat Jedermann Gelegenheit, sich mit Hinweisen oder Anregungen zum Vorhaben zu äußern.
Für die öffentliche Auslegung gelten die Vorschriften des § 3 (2) BauGB in Verbindung mit dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG).
Die Planunterlagen einschließlich aller Gutachten sind auf der Internetseite der Stadt Jena öffentlich ausgelegt. Ergänzend sind die benannten Planunterlagen innerhalb dieses Zeitraums im Verwaltungsgebäude Am Anger 26 nach vorheriger Terminvereinbarung öffentlich einsehbar. Die Terminvereinbarung kann über das Sekretariat des Fachdienstes Stadtplanung unter der Rufnummer 0049 3641 49-5202 oder per E-Mail über fd-stadtplanung@jena.de erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass innerhalb des Verwaltungsgebäudes die Vorgaben der aktuellen Verfügungen der Stadt Jena bzw. der Landesregierung bzgl. der COVID-19-Pandemie (z. B. Abstandhalten oder Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung) einzuhalten sind.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 30.07.2020 im Amtsblatt Nr. 27/20 (PDF).
Weitere Informationen zum Vorhaben sind für alle Interessierten auf der Internetseite von ZEISS zusammengefasst.