Bebauungsplan B-Lo 13 „Möbelhaus ‚An der Autobahn‘“
Nachdem es zum Satzungsbeschluss des Stadtrates vom 26.11.2025 keine Beanstandungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes gab, ist der Bebauungsplan durch die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt 10/26 seit dem 12.03.2026 rechtskräftig. Die Planunterlagen können hier eingesehen werden.
Der Bebauungsplan wurde aufgestellt, um den Umbau und die Erweiterung des am Standort bestehenden Möbelhauses zu ermöglichen. Des Weiteren soll ein Fuß- und Radweg auf der Nordseite der Stadtrodaer Straße als Lückenschluss realisiert werden.