Bebauungsplan B-Lo 13 „Möbelhaus ‚An der Autobahn‘“
Verfahren
Einleitung
- Einleitungsbeschluss (Beschluss Nr. 18/2063-BV) durch den Stadtrat am 23.01.2019
- Ortsübliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 07/19 vom 21.02.2019
Vorentwurf des Bebauungsplans
- Ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 22/19 vom 06.06.2019
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 19.06. – 03.07.2019
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 19.06. – 03.07.2019 mit Schreiben vom 18.06.2019
Entwurf des Bebauungsplans
- Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Auslegungsbeschluss (Beschluss Nr. 21/1111-BV) durch den Stadtrat am 08.12.2021
- Ortsübliche Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 2/22 vom 13.01.2022
- Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 24.01. – 25.03.2022
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 24.01. – 25.03.2022 mit Schreiben vom 24.03.2022
- Billigung des 2. Bebauungsplanentwurfes und Auslegungsbeschluss (Beschluss Nr. 24/0143-BV) durch den Stadtrat am 29.01.2025
- Ortsübliche Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 5/25 vom 13.01.2022
- erneute Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 17.02. – 18.03.2025
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 17.02. – 18.03.2025 mit Schreiben vom 16.02.2025
Abwägung, Satzung und Rechtskraft
- Abwägungsbeschluss (Beschluss Nr. 25/0608-BV) durch den Stadtrat am 26.11.2025
- Satzungsbeschluss (Beschluss Nr. 25/0609-BV) durch den Stadtrat gemäß § 10 BauGB am 26.11.2025
- Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 10/26 vom 12.03.2026
Planinhalt
Das geplante Sondergebiet ist als Standort für den großflächigen Verkauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen vorgesehen. Ermöglicht werden auch Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Möbel- und Einrichtungsgeschäften stehen. Des Weiteren soll der bestehende Elektro-Fachmarkt am neuen Standort integriert werden.
Damit die geplante Erweiterung der bestehenden Verkaufsflächen den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht, wurden Obergrenzen für die Gesamtverkaufsfläche und für bestimmte Randsortimente festgelegt. Durch ein vereinfachtes Rauordnungsverfahren im Jahr 2017 wurde die Erweiterung des bestehenden Möbelhauses landesplanerisch geprüft.
Die Krieger Projektentwicklung GmbH beabsichtigt die Aufwertung des bestehenden Standorts durch den Abriss der vorhandenen Gebäude und den Neubau eines modernen Möbel-Einrichtungshauses an der Stadtrodaer Straße. Im Zusammenhang mit dem Neubau soll auch der Lückenschluss eines Geh- und Radweges auf der Nordseite der Stadtrodaer Straße erfolgen.
Wichtiger Hinweis
Die beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.