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B-Wz 03, Jena-Winzerla, 3. BA südlicher Teil (Winzerla)

  • Überleitungssbeschluss: 03.11.1988
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 28.10.1991

Die alten städtebaulichen Pläne für den Ortsteil Winzerla wurden nach 1990 als Bebauungspläne in bundesdeutsches Recht übergeleitet. Der Bebauungsplan B-Wz 03 Jena-Winzerla, 3. BA südlicher Teil, wurde in einem Teilbereich geändert und trat am 15.05.1997 außer Kraft, soweit er durch den Geltungsbereich von B-Wz 03.1/96 ”Im Hahnengrunde” überdeckt wird.

Die Bebauung ist abgeschlossen (Juni 2015).

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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