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B-Ma 01 Maua-Süd (Maua)

  • Einleitungsbeschluss: 13.09.1990
  • Satzungsbeschluss: 06.10.1992
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung (1. Änderung): 31.03.1994

Das Bebauungsplangebiet liegt südlich des Ortskerns von Maua. Aufgrund der günstigen Verkehrslage und topographischen Situation wird mit Hilfe der Planung ein attraktiver Gewerbestandort entwickelt. Das Plangebiet ist in drei Gebietskategorien untergliedert, in welchem in Abhängigkeit zur Entfernung zum Ort Maua unterschiedliche Immissionsschutzwerte berücksichtigt wurden.

Der südliche Bereich des Geltungsbereiches und damit in größter Entfernung zum Ort ist als Industriegebiet ausgewiesen. Die daran anschließende Fläche wurde als Gewerbegebiet für die Ansiedlung von Betrieben des produzierenden Gewerbes sowie deren Verkaufsstätten festgesetzt. Im Norden am Ortsrand von Maua schließt sich ein eingeschränktes Gewerbegebiet an, das für kleinere störungsarme Betriebe vorbehalten ist. Dieses nur geringfügig Emissionen verursachende Gebiet soll als Puffer zur anschließenden Wohnbebauung Mauas wirken. Zusätzliche Schutzfunktion soll die hier vorgesehene private Grünfläche erfüllen.

Das Vorhabengebiet ist voll erschlossen und zu 100 % belegt (Juli 2018).

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.