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B-Co 01 Im Wasserlaufe (Cospeda)

  • Aufstellungsbeschluss: 27.04.1994
  • Satzungsbeschluss: 16.02.2005
  • Rechtskraft (4. Änderung) durch öffentliche Bekanntmachung: 17.03.2005

Es sind Wohnbauflächen in offener Bauweise als allgemeine und reine Wohngebiete ausgewiesen. Zulässig sind Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, die eine Gesamtlänge von 50m nicht überschreiten.

Die Bebauung ist zu einem großen Teil abgeschlossen. Das Plangebiet ist voll erschlossen (Stand Juli 2014).

Die als Downlaod verfügbaren Planbestandteile dienen lediglich Informationszwecken. Maßgeblich und verbindlich sind ausschließlich die im Fachbereich Stadtplanung einsehbaren rechtskräftigen Planunterlagen.

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