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B-Wj 03 Hausbergviertel (Wenigenjena)

  • Fluchtlinienplan, Genehmigung inkl. Änderungen: 24.04.1939
  • Überleitungsbeschluss: 12.06.1991
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 28.10.1991

Ziel des Bebauungs- bzw. Fluchtlinienplanes war die zusätzliche Schaffung von Bauplätzen in Jena, um den zu damaliger Zeit zunehmenden Bedarf zu befriedigen. Planinhalt ist die Festsetzung von Erschließungsstraßen sowie die Bebauung mit überwiegend zweigeschossigen Wohngebäuden in offener Bauweise. Im westlichen Teil des Geltungsbereiches, entlang der Camsdorfer Straße sind eine dreigeschossige geschlossene Bebauung als Blockbebauung bzw. Gruppen- und Reihenhäuser vorgesehen.

Ein Teil des Bebauungsplanes wurde durch ein Änderungsverfahren in seinen Inhalten geändert (B-Wj 03.1 "Hausbergviertel, 1. Änderung des Bebauungsplanes, rechtskräftig seit 12.11.2015).

Die Bebauung ist zum Teil umgesetzt, Grundstücke sind nicht mehr verfügbar (Juli 2018).

  • Lageplan von 1927 (Team Archive)

Die als Download beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.