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VE-Lo 02 Autohaus, Tankstelle, Gaststätte (Lobeda)

  • Satzungsbeschluss: 10.07.1991
  • Genehmigung RAB: 02.09.1991
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 30.09.1991

Die bebaubaren Flächen des Plangebietes sind als Gewerbegebiet ausgewiesen. Teilbereich A: Autohaus Reichstein-Opitz: Ausstellung, Verkauf, Werkstatt (Karosserie, Lackiererei, Lager); Teilbereich B: Tankstelle mit Autowaschstraße und Waschboxen; Teilbereich C: Restaurant, Freifläche, Parkplätze

Die Bauvorhaben sind realisiert.

Die als Download beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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