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VE-Kn 03 Vor dem Obertore (Kunitz)

  • Aufstellungsbeschluss: 15.09.1993
  • Satzungsbeschluss: 19.02.1997
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 10.04.1997

Der Vorhaben- und Erschließungsplan dient der Realisierung einer Wohnsiedlung mit Einzelhausbebauung unter Berücksichtigung baubiologischer Gesichtspunkte. Daher wurden spezielle Festsetzungen zur Durchsetzung einer ökologischen Bauweise getroffen. Festgelegt sind die Verwendung natürlicher Baustoffe sowie energiesparende Heizungssysteme. Die Festsetzungen zur architektonischen Gestaltung sowie zur Begrünung haben insbesondere das Ziel, die Neubebauung an den dörflichen Charakter der angrenzenden Bebauung anzupassen.

Die Erschließung und Bebauung ist komplett abgeschlossen (Stand November 2011).

Die als Download beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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