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Öffentliche Auslegung - Bebauungsplan B-Gö 07.1 „Jena 21 – Technologiepark Jena Südwest“

14.02.2022

Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 26.01.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes B-Gö 07.1 „Jena 21 – Technologiepark Jena Südwest“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bestimmt. Während der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 14.02. - 01.04.2022 hat Jedermann Gelegenheit, sich mit Hinweisen oder Anregungen zum Vorhaben zu äußern.

Für die öffentliche Auslegung gelten die Vorschriften des § 3 (2) BauGB in Verbindung mit dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG).

Die Planunterlagen einschließlich aller Gutachten sind auf der Internetseite der Stadt Jena öffentlich ausgelegt. Ergänzend sind die benannten Planunterlagen innerhalb dieses Zeitraums im Verwaltungsgebäude Am Anger 26 nach vorheriger Terminvereinbarung öffentlich einsehbar. Die Terminvereinbarung kann über das Sekretariat des Fachdienstes Stadtplanung unter der Rufnummer 0049 3641 49-5202 oder per E-Mail über fd-stadtplanung@jena.de erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass innerhalb des Verwaltungsgebäudes die Vorgaben der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen bzgl. der COVID-19-Pandemie einzuhalten sind.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 03.02.2022 im Amtsblatt Nr. 5/22 (PDF).