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B-J 02 Galgenberg / westlicher Teil (Jena-Süd)

  • Fluchtlinienplan, Genehmigung: 05.06.1939
  • Überleitungsbeschluss: 12.06.1991
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 28.10.1991

Ziel des Bebauungs- bzw. Fluchtlinienplanes war die zusätzliche Schaffung von Bauplätzen in Jena, um den zu damaliger Zeit zunehmenden Bedarf zu befriedigen. Planinhalt ist unter anderem die Herstellung einer Verbindungsstraße zwischen Johann-Friedrich-Straße und Tatzendpromenade. Zulässig sind die Errichtung zwei- bis dreigeschossiger Wohngebäude in offener Bauweise. Im nördlichen Teil des Planes wird der Plan durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 33 "Wohnen mit Weitblick - Friedensberg-Terrassen" ersetzt.

Ein Teil der vorgesehenen Straßen sowie der Bebauung ist umgesetzt worden, Teile des Plangebietes sind jedoch noch unerschlossen (Stand Juli 2014).

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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