VE-Lo 02 Autohaus, Tankstelle, Gaststätte (Lobeda)
Verfahren
- Satzungsbeschluss: 10.07.1991
- Genehmigung RAB: 02.09.1991
- Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 30.09.1991
Planinhalt
Die bebaubaren Flächen des Plangebietes sind als Gewerbegebiet ausgewiesen. Teilbereich A: Autohaus Reichstein-Opitz: Ausstellung, Verkauf, Werkstatt (Karosserie, Lackiererei, Lager); Teilbereich B: Tankstelle mit Autowaschstraße und Waschboxen; Teilbereich C: Restaurant, Freifläche, Parkplätze
Realisierungsstand
Die Bauvorhaben sind realisiert.
Wichtiger Hinweis
Die als Download beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.