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B-Wo 01 Am Mühlhügel (Wogau)

  • Einleitungsbeschluss: 16.04.1991
  • Satzungsbeschluss: 23.06.1992
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 15.05.1997

Als Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden ein Bedarf an stadtnaher Wohnbebauung, die Notwendigkeit der kurzfristigen Bereitsstellung von Bauland sowie das Entgegenwirken einer weiteren Zersiedelung der Landschaft benannt. Die Bauflächen des Plangebietes sind als Allgemeines Wohngebiet in offener Bauweise ausgewiesen. Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser.

Das Plangebiet ist vollständig erschlossen und zu 100% bebaut

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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