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B-Wj 05 C Fuchslöcher 2. Bauabschnitt (Wenigenjena)

  • Aufstellungsbeschluss: 23.06.1993
  • Satzungsbeschluss: 18.01.2006
  • Rechtskraft seit: 10.07.2006

1. einfache Änderung

  • Satzungsbeschluss vom 15.05.2014
  • Rechtskraft seit 22.05.2014

Anlass der Planung war die Schaffung von hochwertigem und attraktivem Bauland innerhalb des Stadtgebiets von Jena, um der zunehmenden Abwanderung, insbesondere junger Familien in das Jenaer Umland zu begegnen. Während im nördlichen Teil des Plangebiets eine dichtere Bebauung vorgesehen ist, hier Reihenhäuser, Doppelhäuser, als auch teilweise Mehrfamilienhäuser zulässig sind, ist im südlichen Teil eine aufgelockerte Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern geplant. Mit der 1. einfachen Änderung wurden gestalterische Festsetzungen angepasst.

Der Erhalt und die Aufwertung der zentralen Streuobstwiese ist ein Hauptbestandteil der Grünordnungsplanung. Außerdem wurde auf das Vorkommen verschiedener Fledermausarten Rücksicht genommen und bestehende Flugkorridore erhalten. Zur Aufwertung des entstehenden Wohngebietes ist außerdem auf die Begrünung der Straßenzüge großen Wert gelegt worden.

Das Plangebiet ist vollständig erschlosssen und bebaut.

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.