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B-Wj 02 Steinborn (Wenigenjena)

  • Fluchtlinienplan, Genehmigung: 13.12.1940
  • Überleitungsbeschluss: 12.06.1991
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 28.10.1991

Ziel des Bebauungs- bzw. Fluchtlinienplanes war die zusätzliche Schaffung von Bauplätzen in Jena. Zulässig ist je nach Ausweisung zwei- bis dreigeschossige Bebauung in offener bzw. geschlossener Bauweise.

Der größte Teil der vorgesehenen Bebauung ist umgesetzt.

Die als Download beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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