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B-Lr 02 "Wohnbebauung An der Isserstedter Straße" (Lützeroda)

Einleitung

  • Einleitungsbeschluss (Beschluss Nr. 21/1053-BV) durch den Stadtrat am 13.10.2021
  • Ortsübliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 44/21 (PDF) vom 04.11.2021

Vorentwurf des Bebauungsplans

  • Ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 7/23 (PDF) vom 16.02.2023
  • Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 20.02. - 06.03.2023
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 17.02. - 06.03.2023 mit Schreiben vom 17.02.2023

Entwurf des Bebauungsplans

  • Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Auslegungsbeschluss (Beschluss Nr. 24/2417-BV) durch den Stadtrat am 23.04.2024
  • Ortsübliche Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 18/24 (PDF) vom 02.05.2024
  • Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 13.05. - 21.06.2024
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 08.05. - 21.06.2024 mit Schreiben vom 08.05.2024

Abwägung, Satzung und Rechtskraft

  • Abwägungsbeschluss (Beschluss Nr. 24/0110-BV) durch den Stadtrat am 30.10.2024
  • Satzungsbeschluss (Beschluss Nr. 24/0111-BV) durch den Stadtrat gemäß § 10 BauGB am 30.10.2024
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 8/25 (PDF) vom 27.02.2025

Der Bebauungsplan wurde aufgestellt, um eine innerhalb des Siedlungsbereichs brachliegende Fläche wieder nutzbar zu machen.

Ziel ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität und einem familienfreundlichen Wohnumfeld. Dazu wurde Baurecht für die Erreichtung einer kleinteiligenund kompakten Wohnbebauung in offener Bauweise.

Darüber hinaus wurden ein Grünstreifen als Ortsrand zur Ausgestaltung des Übergangs zur landwirtschaftlich genutzten Fläche und der Erhalt möglichst vieler vorhandener vitaler Bäume festgesetzt.

Die Baugrundstücke werden ab 2026 zum einen durch die Kommunalen Immobilien Jena (KIJ) als auch durch die in Jena ansässige Labaje GmbH & Co. KG vermarktet. Weitere Informationen zum Projekt sowie eine Registrierungsmöglichkeit für Kaufinteressierte finden Sie auf der Internetseite von KIJ.

Die beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren erstellte Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen finden Sie in der Beschlussvorlage Nr. 24/2417-BV. Die wesentlichen Inhalte und Aussagen daraus wurden in den Planungsprozess einbezogen.

Standort

Team Städtebau und Planungsrecht

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland