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B-Am 01.1 In den Fichtlerswiesen (Ammerbach)

  • Aufstellungsbeschluss: 25.05.1994
  • Abwägungsbeschluss: 24.04.2002
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 02.05.2005

Auslöser für die Aufstellung des Bebauungsplans ”In den Fichtlerswiesen” war das Vorhandensein eines rechtskräftigen Bebauungsplans für das Gebiet aus dem Jahr 1991, für dessen Umsetzung mangels Bedarfes kein Interesse mehr besteht. Das Gebiet des Bebauungsplanes soll anstelle der früher vorgesehenen Sportnutzung nunmehr überwiegend als Wohnstandort entwickelt werden, um dem Bedarf an Baugrundstücken für den kleinteiligen Wohnungsbau Rechnung zu tragen.

Der verbleibende Teil des Geländes soll für die Ansiedlung eines wissenschaftlichen Forschungsinstitutes bereitgestellt werden, da die Flächenreserven des angrenzenden Institutsgebietes Beutenberg weitgehend erschöpft sind und auch in der Zukunft mit weiteren Ansiedlungswünschen von Instituten in räumlicher Nähe zum bestehenden Institutsstandort zu rechnen ist.

Für die Errichtung von Institutsgebäuden ist eine Fläche von ca. 12.000m² einschließlich erforderlicher Stellplätze vorgesehen. Die Ausweisung erfolgt im B-Plan als Sondergebiet Institut.

Ca. 30.000m² sind als allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. reine Wohngebiete (WR 1 bis 7) ausgewiesen. Festgesetzt ist eine kleinteilige Wohnbebauung mit Einzel- bzw. Doppelhäusern.

Zentrales Element der Grünordnung ist die Renaturierung des Kleinen Ammerbaches innerhalb eines Grünzugs, der sich von West nach Ost erstrecken soll.

Die Bebauung im Plangebiet ist überwiegend erfolgt (Wohnbebauung nahzu vollständig, Sondergebiet teilweise). Auch die festgesetzten Grünflächen und Ausgleichsmaßnahmen sind überwiegend realisiert (Stand: März 2022).

Die als Download beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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